Pfändungssicheres Konto tritt in Kraft

Ab dem 1. Juli 2010 kann jeder Verbraucher sein Girokonto kostenlos in ein Konto mit Pfändungsschutz umwandeln lassen. Damit können Kontoinhaber künftig auch bei einer Pfändung weiter auf ihr Geld zugreifen.
Auf dem so genannten P-Konto bleibe monatlich mindestens ein Grundfreibetrag von 985,15 Euro vor Gläubigern geschützt, berichtet die Verbraucherzentrale Berlin. Dabei seien Arbeitseinkommen, Renten und Sozialleistungen ebenso geschützt wie Geldgeschenke.

Freibetrag kann individuell erhöht werden
Dieser Betrag könne sich erhöhen, wenn der Kontoinhaber etwa Unterhaltsverpflichtungen für Kinder oder seinen Ehepartner hat.

Entsprechende Bescheinigungen erteilten Arbeitgeber, die Sozialleistungsträger, die Familienkasse oder eine öffentlich anerkannte Schuldner-Beratungsstelle.

Bei der Kontoumwandlung spielt es laut Verbraucherzentrale Berlin keine Rolle, ob eine Pfändung vorliegt oder nicht. Ein Antrag bei der Bank genüge.

P-Konto kann im Schufa-Eintrag auftauchen
Die Verbraucherzentrale rät Personen ohne Schulden allerdings vom P-Konto ab. Der Grund: Das Konto könne der Schufa gemeldet werden und somit die Kreditwürdigkeit beeinträchtigen.

Zudem könne ein P-Konto nur als Einzelkonto geführt werden. Inhaber eines Gemeinschaftskontos müssten für das P-Konto vorher jeweils ein Einzelgirokonto eröffnen.
Quelle und weitere Informationen: http://www.mittelstanddirekt.de/c116/m187/um255/d6395/default.html